Datenschutz Ab 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverdordnung (kurz DSV-GO). Die eingegebenen Daten bei einer Kontingenbuchung werden bis zum Jahreswechsel gespeichert. Zum Jahreswechsel werden die Daten vollständig gelöscht. Auch werden diese Daten für eine statistische Auswertung an die Stadt Speyer weitergeleitet. Haftungsausschluss/Tauchbedingungen Das Tauchen mit technischem Gerät ist nur in den Binsfeldseen Kuhuntersee (Süd) und Gänsedrecksee (Nord) erlaubt. Es ist aufgrund der Rechtsverordnung über die Regelung des Gemeingebrauches an Gewässern im Naherholungsgebiet "Im Binsfeld" in der Gemarkung Speyer der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd beschränkt. Das Tauchen mit technischem Gerät erfolgt daher zu den nachfolgenden Bedingungen: Regelungsumfang 1. Die "Gemeinschaft Speyerer Tauchvereine" nichtrechtsfähiger Idealverein ( im Nachfolgenden "GST") ist Inhaber der von der Stadtverwaltung Speyer, Untere Wasserbehörde ausgegebenen Konzession zur Kontingentierung des Tauchsports mit technischem Gerät in den Binsfeldseen Speyer. 2. Die "GST" ist weder für den ordnungsgemäßen Erhalt noch den Unterhalt der Einstiege verantwortlich. Die "GST" führt lediglich das Kontingentierungsverfahren zur Aufteilung der begrenzt zur Verfügung stehenden Tauchkontingente für die Stadtverwaltung Speyer, Untere Wasserbehörde durch. Haftungsausschluss 3. Die GST haftet daher nicht für den Zustand der öffentlichen Einstiege und zeichnet sich für jedwede Haftung im Hinblick auf diese Einstiege für Personen- als auch Sachschäden ausdrücklich frei. Das Tauchen mit technischem Gerät erfolgt auf eigene Gefahr. Für eigene Schäden oder Schäden gegenüber Dritten die durch das Tauchen verursacht sind sowie Unfälle ist die "GST" nicht haftbar. Tauchbedingungen 4. Das Tauchen ist nur außerhalb der Schonzeiten für Fische tägliche im Rahmen der zulässigen Kontingentierung möglich. Als Schonzeiten gelten die Zeiten vom 15.10. bis 31.05. jeden Jahres. 5. Jedwede Tauchaktivität außerhalb dieses Zeitrahmens ist grundsätzlich unzulässig. 6. Der Einstieg in das Gewässer hat ausschließlich von den ausgewiesenen Uferbereichen am Südufer des Kuhuntersees und am Nordwestufer des Gänsedrecksees zu erfolgen. Die entsprechende Beschilderung muss beachtet werden. 7. Soweit keine anderen Abstandsregelung getroffen wurden ist außerhalb der Einstiegstelle ein Abstand zum Ufer von mindestens 30 m einzuhalten. 8. Auch außerhalb der 30 m Uferzone haben sich die Taucher von den Laichplätzen der Fische fernzuhalten. 9. Während des Aufenthaltes im Gewässer und am Ufer sind tunlicht auf andere Benutzer des Gewässers auf Natur und Landschaft Rücksicht zu nehmen. 10. Die Taucher sind verpflichtet das bei der Anmeldung der Kontingente erhaltende Antwortdokument als Berechtigungsschein gut sichtbar mit sich zu führen und ggflls. hierzu berechtigten Personen vorzuzeigen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die HP binsfeld.xl-network.de und nach dem dort beschriebenen Verfahren. Der Buchende (1. Taucher) ist für seine Tauchgruppe (alle weiter angemeldeten Taucher) verantwortlich. Er haftet der "GST" für die insgesamt anfallende Tauchgebühr. 11. Das Tauchen muss mindestens paarweise erfolgen. Die Taucher müssen in Besitz einer gültigen Tauchlizenz sowie einer gültigen Tauchtauglichkeitsbescheinigung sein. Ausnahme von dieser Regelung bilden Tauchgänge im Rahmen der Ausbildung. 12. Es ist die Rechtsverordnung zu Regelung des Gemeinverbrauchs sowie die örtliche Beschilderung zu beachten. 13. Das Parken ist nur an den dafür ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen erlaubt. Nicht zu den öffentlichen Parkplätzen gehört der Parkplatz des Restaurants Anglerstubb am Kuhuntersee (Einstieg Süd). In der Gebühr für den Berechtigungsschein sind etwaige Parkgebühren nicht enthalten 14. Im Übrigen ist das Tauchen nur gemäß den Verbandsregeln zulässig, denen der Taucher jeweils angehört bzw. dessen Ausbildung er absolviert hat. 15. Die "GST" ist aufgrund der entsprechende Vereinbarung mit der Stadtverwaltung Speyer, Unteren Wasserbehörde (Erlaubnisgeberin) verpflichtet, Verstöße gegen die vorgenannten Regeln sowie gegen die gültige Gemeinverbrauchsverordnung der Unteren Wasserbehörde zu melden. Dies hat eine ordnungsbehördliche oder polizeiliche Anzeige zur Folge. 16. Die "GST" ist berechtigt, bei Nichtzahlung der für die Reservierung notwendigen Gebühr durch Überweisung erneute Anmeldungen bis zum Ausgleich des Zahlungsverzuges zu stornieren. Die "GST" ist weiter berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen die gültige Gemeinverbrauchsverordnung die jeweiligen Personen für die Anmeldung zu sperren. Einbeziehung / Buchungsvoraussetzung 17. Die Kenntnis dieser Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil einer Reservierung. Die Reservierung ist nur durchführbar, wenn der Taucher diese Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Gemeinschaft Speyerer Tauchvereine, nichtrechtsfähiger Idealverein 1. Vorsitzender Stephan Rosenow